AGBs
Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGBs) MiniCar Schweinfurt MCS e.K..
Stand: April 2014
Die Tätigkeit bezieht sich ausschließlich auf die gewerbliche Personenbeförderung nach Auftagserteilung durch den Kunden. Das Untenehmen gewährleistet die Personenbeförderung mit betriebssicheren und konzessionierten Fahrzeugen. Wir garantieren selbstverständlich die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Buchung und Vertragsabschluss von Beförderungsleistugen:
1. Die Beförderung erfolgt auf der Basis des Handelsgesetzbuches (HGB), bei grenzüberschreitendem Verkehr gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr, sowie den nachfolgenden Bedingungen: Der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (MiniCar Schweinfurt MCS e.K.) kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebots von MiniCar Schweinfurt MCS e.K. an den Auftraggeber zustande.
2. Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von MiniCar Schweinfurt MCS e.K. bzw. nach persönlicher Absprache und Festlegung des ausgehandelten Pauschalpreises. Rechnungen sind sofort rein netto Kasse fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs ist MiniCar Schweinfurt MCS e.K. berechtigt, dem Auftraggeber je angefangenen Kalendermonat 1% Zinsen zu berechnen.
3. Beim Flughafentransfer ist MiniCar Schweinfurt e.K. bemüht, spätestens 30 Minuten nach Ihrer Landung am Flughafen zu sein. MiniCar Schweinfurt MCS e.K. haftet nicht für Schäden und überminnt keine Mehrkosten die durch Ihre falschen Angaben der Abflug-/Ankunftszeiten enstehen und nicht für Verspätungen infolge von z.B. Unwetter, Unfall, Panne, Verkehrsstaus, Vollsperrung der Srtaße, Demonstrationen, unausweichlichen Wettereinflüssen sowei höhere Gewalt, es sei denn, die Verspätungen beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Für nicht angemeldete Umwege, Zwischenstopps, Rückfahrten zum Ausgangspunkt wegen vergessener Gegenstände während der Fahrt von und zum Flughafen bzw. anderer Beförderungsziele, behalten wir uns eine zusätzliche Wegegebühr vor. Bei Fahrzeugausfällen jeglicher Art, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, besorgt Minicar Schweinfurt MCS e.K. schnellstmöglich Ersatz bzw. erstattet die Kosten für die vereinbarte Beförderungsstrecke bis zur Höhe der öffentlichen Verkehrsmittel (Bahnfahrt 2. Klasse). Taxi-und Mietwagenfahrten werden nur nach vorheriger Absprache und nach Genehmigung durch MiniCar Schweinfurt e.K. erstattet.
5. Für Personen - und/oder Sachschäden haftet MiniCar Schweinfurt e.K. im Umfang der Deckung seiner Haftpflicht- und Unfallversicherung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Diebstahl des Gepäcks durch dritte haftet MiniCar Schweinfurt e.K. nicht. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von MiniCar Schweinfurt e.K..
6. Wollen Sie mehr als das übliche Gepäck (1 Koffer und 1 Handgepäck), sperriges Gepäck oder sonstiges Zusatzgepäck mitführen, so teilen Sie dies uns unbedingt mit.
7. Sollen Kinder befördert werden, so ist dies unbedingt bereits bei der Bestellung/Buchung anzugeben (Anzahl, Alter und ggf. Körpergröße). Der Kunde ist verpflichtet, Angaben über das Mitführen geeigneter Rückhaltevorrichtungen für Kinder und Keinkinder zu machen. Nur so können wir sicherstellen, dass die Kinder entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (STVO/PbfG) befördert werden können. Sollte eine diesbezügliche Angabe der Kinder Ihrerseits versäumt worden sein, so kann der Fahrer die Beförderung verweigern. Die Fahrtstrecke für die 2. Anfahrt ist vom Auftraggeber zu entrichten.
8. Für eine Beschädigung oder Verunreinigung des Fahrzeuges (z.B. Erbrechen) durch die Fahrgäste kann eine Gebühr bis zu 250.-€ erhoben werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
9. Bei kurzfristiger Stornierung von weniger als 48 Stunden und ohne zwingenden Grund, behalten wir uns vor, eine Stornogebühr von 50% des Fahrpreises in Rechnung zu stellen.
10. Bei Ihnen bekannt gewordenen Flugverschiebungen bzw. Umbuchungen für einen Rückflug ist es zwingend erforderlich MiniCar Schweinfurt MCS e.K. umgehend , entweder fernmündlich, per Telefax oder per e-Mail mit Angabe der neuen Ankunftszeit und Flugnummer zu informieren. Bei einer Flugverschiebung bzw. Umbuchung des Fluges, welche vom Fluggast avisiert wurde, entfällt nach 3 Stunden der Anspruch auf die Rückfahrt. MiniCar Schweinfurt MCS e.K. wartet auf dem in der Auftragsbestätigung aufgeführten Flughafen.
11. Sollten Sie nach Ihrer Landung Proleme mit Ihrem Gepäck bekommen, dann setzen Sie sich unverzüglichmit uns in Verbindung. MiniCar Schweinfurt MSC e.K. wartet maximal 60 Minuten nach der Landung auf Sie, danach entfällt der Anspruch auf Rückbeförderung. Eine Rückforderung des anteiligen Beförderungspreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
12. Sollten bei Flughaffentransfers oder sonstige Gelegnheitsfahrten von Ihnen verschuldete "Leerfahrten" entstehen, so ist der entstandene Fahrpreis von Ihnen im vollem Umfang an MiniCar Schweinfurt MCS e.K. zu entrichten Unter den zu Punkt 16 angegebenen Richtlinien für die Zahlung der Beförderungsentgelte.
13. Sollte durch Ihr Verschulden eine ". Anfahrt nötig werde, so muss diese nach der jeweils gültigen Preisliste für einfache Fahrt berechnet werden.
14. Beim Flughafentransfer ist Treffpunkt für die Rückbeförderung, wenn nicht anders vereinbart, immer der Ankunftsschalter (Bekanntgabe der Flugnummer ist notwendig) auf dem Flughafen oder ausgeschilderten Meeting-Point.
15. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt am Tage nach Beendigung der Beförderung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
16. Mit der Buchung einer Fahrt bei MiniCar Schweinfurt MCS e.K. erkennt jeder Fahrgast diese Beförderungsbedingungen an. Das Beförderungsentgelt ist nach der Ankunft am Zielort zu entrichten. In Ausnahmefällen (z.B. Flughafentransfer) ist der komplette Fahrpreis bei der Hinfahrt zu begleichen. Bei Fahrten auf Rechnung gelten die bei Rechnungslegung angegebene Fristen. MiniCar Schweinfurt MCS e.K. ist verpflichtet, dem Kunden über Leistungs- und Preisänderungen sofort Mitteilung zu machen. Der Kunde bekommt entweder sein Geld zurück oder kann kostenlos umbuchen.
17. MiniCar Schweinfurt MCS e.K. behält sich vor, zur reibungslosen Abwicklung der Fahraufträge, auch von Minicar Schweinfurt MCS e.K. bestellte Partnerunternehmen zu beauftragen.
18. Für mutwillige Beschädigungen oder Diebstahl von Inneneinrichtungen, Anbauteilen am Fahrzeug, sowie im Fahrgastraum haftet der Fahrgast in vollem Umfang. Eine strafrechtliche Verfolgung behalten wir uns vor!
19. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt ersatzweise dei entsprechende Bestimmung aus dem HGB sowie dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr.
20. Diese AGBs liegen für jeden Fahrgast auch zur Einsichtnahme in den Fahrzeugen von MiniCar Schweinfurt MCS e.K. aus bzw. können durch den Fahrer zur Einsichtnahme ausgehändigt werden.
21. Außerhalb der in den AGBs geregelten Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Vorschriften der STVO, STVZO, Verordung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr ( BO-Kraft) und Personenbeförderungsgesetz (PbfG).
22. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten un juristischen Personen ist Schweinfurt.
Inhaber: Emin Önal
Kornacher Str. 3
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 - 3 70 47 64
Fax: 09721 - 3 70 47 63
Mobil: +49 152 - 58 12 22 22
Tel.: 09721 - 3 70 88 83
eMail: info@minicar-sw.de
eMail: eminoenal@web.de
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